Rechtliches & Fachinfos

Eine Zusammenfassung wichtiger rechtlicher Rahmenbedingungen* für den Weinbau in Vorarlberg.

* ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsberatung.

Hinweis: Rechtsstand ohne Gewähr – für verbindliche Auskünfte empfehlen wir, die zuständigen Stellen (Landwirtschaftskammer Vorarlberg, Amt der Vorarlberger Landesregierung) zu kontaktieren.

Blick in einen Kellerraum mit mehreren großen Tongefäßen und einer Edelstahltankstelle, alle auf Holzpaletten. Der Raum hat eine Steinmauer und einen kleinen Fenster. Man erkennt einige Geräte und Rohre.

Österreichisches Weingesetz

Das Weingesetz 2009 bildet die rechtliche Grundlage für Weinbau und Weinerzeugung in Österreich: Es regelt Rebflächenbewirtschaftung, önologische Verfahren, die Qualitätsklassifizierung (Wein, Landwein, Qualitätswein, Prädikatswein, DAC) sowie Kontroll- und Sanktionsmechanismen. Alle nachgeordneten Verordnungen, etwa zur Bezeichnung und Kennzeichnung, bauen darauf auf.

Eine Wand aus grünen Weinflaschen, die kopfüber gestapelt sind.

Kennzeichnungspflichten

Seit Dezember 2023 braucht jede Weinflasche zusätzlich zu Ursprung, Alkoholgehalt, Menge und Allergenhinweis (z. B. Sulfite) auch eine Nährwertkennzeichnung und ein Zutatenverzeichnis, wahlweise direkt am Etikett oder per E-Label über QR-Code. Bei Qualitätswein ist zusätzlich die rot-weiß-rote Banderole mit Betriebsnummer über der Flaschenöffnung Pflicht. Details zu Form und Inhalt regelt die Weinbezeichnungsverordnung.

Ein Mann schenkt weißen Wein in ein Weinglas, während eine andere Person den Wein hält. Es scheint eine Weinverkostung oder ein geselliges Treffen im Freien zu sein.

Förderungen für Winzerinnen
und Winzer

Für Investitionen in Kellertechnik, Rebanlagen oder Maschinen stehen Vorarlberger Winzerinnen und Winzern Förderungen aus der Ländlichen Entwicklung offen, sofern Mindestanforderungen an Betriebsgröße und -führung erfüllt sind. Anträge laufen seit 2023 ausschließlich über die AMA-Förderplattform. Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg berät zur passenden Förderschiene und unterstützt bei der Antragstellung.

Reben an einer Weinpflanze in einem Weinberg, mit blühenden grünen Trieben und einem Holzpfahl als Stütze, bei Sonnenaufgang oder -untergang.

Anbau- und Rebflächenregelungen

Jede Rebfläche, die für Landwein, Qualitätswein oder Wein mit geschützter Bezeichnung genutzt wird, muss im Rebflächenverzeichnis (Betriebskataster) erfasst sein, mit Angaben zu Lage, Sorte, Pflanzjahr und Hangneigung. Ausnahme: Weingärten unter 500 m² Fläche, wenn der Wein nur für die Eigenversorgung verwendet wird.